Alle Wahlberechtigten können per Briefwahl ihr Stimmrecht ausüben. Sie müssen dazu einen Wahlschein bei ihrer Gemeinde beantragen. Die Briefwahl steht jedem offen und bietet vor allem Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Reisenden oder im Ausland lebenden Wählerinnen und Wählern eine praktische Möglichkeit, an der Wahl teilzunehmen. Sobald der Wahltermin bekannt ist, können die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Sie müssen nicht auf die Wahlbenachrichtigung warten. Der späteste Zeitpunkt für die Beantragung ist am Freitag vor der Wahl um 15:00 Uhr. In Ausnahmefällen, etwa bei einer plötzlichen Erkrankung, ist eine Beantragung auch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich.

Die Unterlagen zur Briefwahl können sie persönlich dort abholen oder sich per Post zusenden lassen. Die Briefwahlunterlagen enthalten den Stimmzettel, auf dem sie ankreuzen, wen Sie wählen. Sie haben bei der Bundestagswahl zwei Stimmen: Die Erststimme für die Direktkandidatur im Wahlkreis und die Zweitstimme für die Partei, die Sie wählen möchten.

Der Stimmzettel muss dann in dem Stimmzettelumschlag ohne Adressangabe verschlossen werden. Dieser kommt dann zusammen mit dem Wahlschein in den weißen Umschlag und muss ins Wahlamt geschickt werden. Sie brauchen dafür keine Briefmarke! Leichter ist es, wenn Sie den Umschlag dort selbst abgeben oder in den Briefkasten des Rathauses einwerfen.

Wichtig ist, dass der Wahlschein (nicht der Stimmzettel!) unterschrieben wird, damit klar ist, dass Sie selbst gewählt haben. Auf jeden Fall muss der Umschlag vor Schließung der Wahllokale im Wahlamt sein. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden. Für einen rechtzeitigen Versand sollten Wahlbriefe innerhalb Deutschlands spätestens drei Werktage vor der Wahl (20. Februar 2025) abgesendet werden. Bei einem Versand aus dem Ausland ist der rechtzeitige Versand besonders wichtig – am besten per Luftpost und mit Priority-Aufkleber.

Am Wahlabend werden die Umschläge der Briefwähler geöffnet und die Stimmen zusammen mit den Stimmen, die im Wahllokal abgegeben wurden, ausgezählt.